Rechtsprechung
OLG Schleswig, 21.07.2016 - 6 U 16/15 |
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wer sich als "Psychologe" bezeichnet, muss ein Psychologie-Studium absolviert haben
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Muss ein Psychologe Psychologie studiert haben?
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Ein Psychologe muss Psychologie studiert haben
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ein Psychologe muss Psychologie studiert haben
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Frage der Zulässigkeit der Bewerbung von Weiterbildungslehrgängen mit Berufsbezeichnungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Muss ein Psychologe Psychologie studiert haben?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berufsbezeichnung "Psychologe" setzt Psychologie-Studium voraus
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit Berufsbezeichnungen: Nur wer Psychologie studiert hat, darf sich Psychologe nennen
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Berufsbezeichnung "Psychologe" durch Fortbildung?
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 72 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Titel eines Psychologen nur nach Psychologiestudium
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berufsbezeichnung "Psychologe" setzt Psychologie-Studium voraus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Führen des Titels "...-Psychologe (FH)" setzt vorheriges Psychologiestudium voraus - Werbung mit Berufsbezeichnungen Betriebs-, Organisations- oder Kommunikationspsychologe (FH) ohne Hinweis auf vorher notwendiges Studium irreführend
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 01.04.2015 - 2 O 146/14
- OLG Schleswig, 21.07.2016 - 6 U 16/15
- BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16
Wird zitiert von ...
- LG München I, 27.10.2016 - 17 HKO 19533/15
Psychologe ist nur, wer Psychologie mit Bachelor und Master studiert hat
Von einem Psychologen wird auch eine theoretische Grundlagenausbildung erwartet, die ihn befähigt, eigene Erfahrungen und empirische Ergebnisse wissenschaftlich fundiert auszuwerten, woraus sch ergibt, dass die angesprochenen Verkehrskreise die klassischer Weise in einer akademischen Ausbildung gelehrten Kenntnisse erwarten (vergleiche Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.07.2016, Aktenzeichen 6 U 16/15, Anlage K 24).